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Impressum

Abriss der teilweise denkmalgeschützten Häuser an der Willy-Brandt-Strasse in Stuttgart am 30. Aprl 2004


Glossar - Baurecht -Denkmalschutz
Eckart Wittmann      www.wittmann-baurecht.de
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Stammheimer Straße 17
50735 Köln

Fon  02 21 - 76 40 62
Fax  02 21 - 760 96 87

E-Mail: wittmann-baurecht@t-online.de

Webdesign: info@romanistik.info - www.romanistik.info

 

Angaben gem. § 6 TDG:

Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde mir in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Ich bin in Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln. Als Rechtsanwalt unterliege ich folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nachzulesen sind diese Vorschriften unter www.brak.de (Bundesrechtsanwaltskammer)


Trotz aller Sorgfalt, mit der diese Website erstellt wird, sind Fehler nicht auszuschließen. Infolge verschiedener Gesetzesänderungen sind einige Anmerkungen bzw. Erläuterungen derzeit nicht mehr auf dem neusten Stand. Das soll sich bald wieder ändern. Irgendeine Haftung für die Richtigkeit des Inhalts dieser Website wird nicht übernommen.

Seit einiger Zeit gibt es eine neue Fachgebietsbezeichnung, nämlich den

           Fachanwalt für Baurecht.

Da ich häufig darauf angesprochen werde, dazu folgende Erläuterung:

Dieses Fachgebiet umfaßt den zivilrechtlichen Teil des Baurechts, also etwa die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren einerseits und Bauunternehmer sowie Architekten andererseits, das Recht der Bauherrenmodelle sowie des Erwerbs von Bauträger. Außerdem das öffentliche Vergaberecht. Das öffentliche Baurecht - Bauplanungs- und Bauordnungsrecht einschließlich Baunachbarrecht - kommt in diesem Fachgebiet eher am Rande vor.

Der Schwerpunkt meiner baurechtlichen Tätigkeit liegt im öffentlichen Baurecht und im Zivilrecht nur insoweit, als der konkrete Fall Bezüge zum öffentlichen Recht aufweist. Daher deckt der Fachanwalt für Baurecht meine oben geschilderten Fachgebiete nicht ab. Die Überschneidungen zwischen meinem Tätigkeitsbereicht und demjenigen des Fachanwalt für Baurecht sind eher geringfügig.