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Abriss der teilweise denkmalgeschützten Häuser an der Willy-Brandt-Strasse in Stuttgart am 30. Aprl 2004 |
Eckart Wittmann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Stammheimer Straße 17 50735 Köln Fon 02 21 - 76 40 62 |
Angaben gem. § 6 TDG:
Nachzulesen sind diese Vorschriften unter Trotz aller Sorgfalt, mit der diese Website erstellt wird, sind Fehler nicht auszuschließen. Infolge verschiedener Gesetzesänderungen sind einige Anmerkungen bzw. Erläuterungen derzeit nicht mehr auf dem neusten Stand. Das soll sich bald wieder ändern. Irgendeine Haftung für die Richtigkeit des Inhalts dieser Website wird nicht übernommen. Seit einiger Zeit gibt es eine neue Fachgebietsbezeichnung, nämlich den Fachanwalt für Baurecht. Da ich häufig darauf angesprochen werde, dazu folgende Erläuterung: Dieses Fachgebiet umfaßt den zivilrechtlichen Teil des Baurechts, also etwa die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren einerseits und Bauunternehmer sowie Architekten andererseits, das Recht der Bauherrenmodelle sowie des Erwerbs von Bauträger. Außerdem das öffentliche Vergaberecht. Das öffentliche Baurecht - Bauplanungs- und Bauordnungsrecht einschließlich Baunachbarrecht - kommt in diesem Fachgebiet eher am Rande vor. Der Schwerpunkt meiner baurechtlichen Tätigkeit liegt im öffentlichen Baurecht und im Zivilrecht nur insoweit, als der konkrete Fall Bezüge zum öffentlichen Recht aufweist. Daher deckt der Fachanwalt für Baurecht meine oben geschilderten Fachgebiete nicht ab. Die Überschneidungen zwischen meinem Tätigkeitsbereicht und demjenigen des Fachanwalt für Baurecht sind eher geringfügig. |
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